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Kontaktinformationen

Dieses Tool und die Website wird betrieben von

WorldService information solutions
Daniel Haug
Dorfstrasse 87
9055 Bühler

Website:  https://worldservice.com

Tools:  https://was-kostet-eine-website.ch

Telefon: 071 793 37 30
E-Mail: info@ticket-tool.ch

Nutzungs- und Geschäftsbedingungen Ticket-Tool

1. Allgemeines

Der Veranstalter eines Events, nachfolgend „Veranstalter“ genannt, bestätigt mit der Registrierung diese Nutzungs- und Geschäftsbedingungen. 

WorldService information solutions – nachfolgend „Anbieter“ genannt - bietet dem Veranstalter ein Onlinesystem für den Verkauf von Tickets an – nachfolgend „Ticket-Tool“ genannt.  

Der Veranstalter ist für alle Belange des Events selbst verantwortlich. Ticket-Tool unterstützt dabei den Verkauf der Tickets sowie die Einlasskontrolle während dem Event durch die Zurverfügungstellung der technischen Lösungen. 

Der Veranstalter hat für die Nutzung des Ticket-Tools eine Gebühr zu bezahlen. 

2. Events

Es ist dem Veranstalter nicht erlaubt, das Ticket-Tool für politische oder unsittliche Events einzusetzen. Auch der Einsatz bei weltanschaulich problematischen Events ist verboten. Der Anbieter kann die Nutzung des Ticket-Tools durch den Veranstalter ohne Angabe von Gründen ablehnen. Diese Ablehnung kann sich auf den Veranstalter oder auf einen bestimmten Event beziehen. 

3. Nutzungsgebühren und Serviceleistungen

Der Veranstalter bezahlt für die Nutzung des Ticket-Tools eine Gebühr in Höhe von 1.50 Franken je verkauftem Ticket. 

Erlaubt der Veranstalter dem Anbieter, den Werbeplatz auf den Tickets selbst zu nutzen, reduziert sich die Gebühr je verkauftem Ticket auf 0.80 Franken. In diesem Fall hat der Veranstalter kein Mitspracherecht, welche Werbung auf den Tickets erscheint. Der Anbieter wird aber keine Werbung für einen Konkurrenzevent platzieren. 

Der Anbieter kann dem Veranstalter gegenüber zusätzliche Serviceleistungen erbringen. Diese können vom Anbieter direkt im Verwaltungsbereich des Ticket-Tools beantragt und gebucht werden. Weitere Service- und Supportleistungen werden dem Anbieter mit 120 Franken je Stunde (auf Viertelstunde genau) abgerechnet. Dies gilt auch für telefonische Leistungen. 

4. Rechte und Pflichten des Veranstalters

Der Veranstalter darf das Ticket-Tool nur nach dem dafür vorgesehenen Zweck verwenden. 

Missbrauch und Manipulationsversuche des Ticket-Tools durch den Veranstalter führen zum sofortigen Ausschluss des Veranstalters. 

Das Ticket-Tool bietet als Zahlungslösungen derzeit Banküberweisungen und PayPal an. Der Veranstalter benötigt im ersten Fall ein Schweizer Bankkonto und im zweiten Fall ein Business-Konto von PayPal, für welches die IPN (Instant Payment Notification) freigeschaltet ist. 

Der Veranstalter verkauft alle Tickets in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. 

Der Veranstalter ist für die korrekten Angaben und die Einhaltung aller rechtlichen Anfordernissen im Ticket-Tool vollumfänglich selbst verantwortlich. Ihm ist bewusst, dass dies nicht nur für die Textangaben gilt, sondern auch für die Verwendung von Bildern und Logos. 

Der Veranstalter erteilt dem Anbieter das nicht ausschliessliche Nutzungsrecht an Bildern und Texten, die er im Ticket-Tool hinterlegt und bestätigt, dass er alle dafür notwendigen Rechte besitzt. Sollte er die notwendigen Rechte nicht besitzen, dem Anbieter aber trotzdem dieses Nutzungsrecht einräumen, haftet er in vollem Umfang für daraus entstehende Schäden und Aufwendungen für die Abwehr von entsprechenden Klagen, die dem Anbieter dabei entstehen. 

In seinem Verwaltungsbereich sieht der Veranstalter alle für die Nutzung des Ticket-Tools entstandenen Buchungen und getätigten Zahlungen. Den Saldo begleicht er innerhalb von drei Arbeitstagen durch eine Banküberweisung oder durch eine Zahlung über PayPal. Für verspätete Zahlungen kann der Anbieter eine Mahngebühr in Höhe von 20 Franken in Rechnung stellen. 

Der Veranstalter erlaubt dem Anbieter bei notwendigen Support- und Serviceleistungen, auf das Konto und den Verwaltungszugang des Veranstalters zuzugreifen. 

Der Veranstalter kann den vom Ticket-Tool generierten Code zum Einbinden in die eigene Website verwenden. Für einen korrekten Einbau ist er selbst oder seine Webagentur verantwortlich. Wird das System des Ticket-Tools durch einen falschen oder nicht korrekten Einbau gestört, kann der Anbieter die weitere Nutzung unterbinden. 

Der Veranstalter kann bei jedem Event angeben, ob dieser auf der Website von Ticket-Tools aufgeführt werden darf. Wenn das der Fall ist, wird auch die Bestellmöglichkeit von Tickets für seinen Event auf der Website des Ticket-Tools angezeigt. Er bleibt aber weiterhin direkter Vertragspartner des Kunden/Bestellers. 

Der Veranstalter hat die Verwendung von sicheren Passwörtern sicherzustellen und darf Zugangsdaten zum Ticket-Tool (gilt auch für die Zugangsdaten zum Check-In-Tool) nicht Dritten zugänglich machen. 

5. Rechte und Pflichten des Anbieters

Der Anbieter räumt dem Veranstalter für die Laufzeit dieser Vereinbarung ein einfaches, nicht übertragbares und nicht ausschliessliches Nutzungsrecht am Ticket-Tool ein. 

Verletzt der Veranstalter Bestimmungen dieses Vertrages, kann der Anbieter dieses Nutzungsrecht unverzüglich zurücknehmen. Dem Veranstalter stehen dabei keine Ersatz- oder Regressansprüche zu. 

Ticket-Tool ist eine reine Onlineanwendung und dem Veranstalter ist bekannt, dass Leistungen über das Internet auch bei aller Sorgfalt von Ausfällen betroffen sein können. Gleiches gilt bei Drittanbietern wie PayPal. Auch können Ausfallzeiten bei Entwicklungs- oder Wartungsarbeiten entstehen. Der Anbieter versucht solche Ausfälle so kurz wie möglich zu halten. Sollte während dem Event ein solcher Ausfall entstehen, sorgt der Veranstalter dafür, dass er die aktuelle Teilnehmerliste vor Ort am Einlass bereithält, damit ein Check-In auch ohne die technische Lösung möglich ist. 

6. Datenschutz

Im Rahmen der Nutzung des Ticket-Tools verarbeitet der Anbieter die Daten und speichert diese. Der Anbieter ist dafür verantwortlich, dass die auf seiner Website angegebenen Datenschutzbestimmungen dieses Recht mit einschliessen. 

Der Veranstalter darf die Kundendaten nur für die Verarbeitung im Rahmen des Ticket-Tools und zur Durchführung des Events nutzen. 

7. Haftung des Anbieters

Der Anbieter schliesst, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Haftung aus. 

Insbesondere haftet er nicht für Störungen und sonstige Schäden in folgenden Zusammenhängen:

  • Bei der Nutzung des Ticket-Tools
  • Bezüglich der Technik und technischen Infrastrukturen ausserhalb seines Einflusses wie beispielsweise Internetverbindungen, Ausfällen bei Drittanbietern wie beispielsweise PayPal, eingesetzte veraltete Software (z.B. alte Browserversionen)
  • Bei Fehlern, Viren oder Überlastungen innerhalb des Systems des Ticket-Tools
  • Bei falschen Angaben durch den Anbieter

Vorbehalten bleibt lediglich die grobfahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Pflichten durch den Anbieter. 

Der Veranstalter hält den Anbieter für sämtliche Ansprüche Dritter, insbesondere Prozess-, Anwalts- und Gerichtskosten) schadlos, die im Rahmen dieser Vereinbarung entstehen könnten. 

8. Vertragsdauer

Dieser Vertrag tritt mit der Registrierung durch den Veranstalter auf dem Ticket-Tool in Kraft. Er wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen jederzeit gekündigt werden. 

Aus wichtigen Gründen kann dieser Vertrag auch fristlos gekündigt werden. Neben den in den vorherigen Bestimmungen aufgeführten Gründen kann dies auch die offensichtliche Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters sein. 

9. Anpassungen und Veränderungen dieser Nutzungsbestimmungen

Der Anbieter kann diese Nutzungsbestimmungen jederzeit anpassen und verändern. Sie gelten vom Veranstalter als akzeptiert, wenn dieser nicht innerhalb von dreissig Tagen widerspricht. Der Anbieter informiert den Veranstalter während der Vertragszeit per E-Mail über allfällige Anpassungen an diesen Nutzungsbedingungen. 

10. Schlussbestimmungen

Falls sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung als nichtig oder unwirksam herausstellen sollten, bleiben die restlichen Bestimmungen davon unberührt. An Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung tritt eine möglichst wirtschaftlich gleichberechtigte Bestimmung in Kraft.

Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Das UN-Kaufrecht und das Kollisionsrecht werden ausdrücklich ausgeschlossen. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Anbieters. 

Version 1.1 vom 1. April 2022